Informationen zur Baukostenüberschreitung in der Schweiz
Weitere Keypoints
Kenntnis, dass der Bauherr an die Grenzen seiner wirtschaftlichen Möglichkeit geht?
Zeitpunkt der Bekanntgabe des Kostenvoranschlags bzw. einer Aktualisierung
Übergabe in einem Zeitpunkt, wo keine Änderung des mehr möglich ist und es Bauherrn verunmöglicht ist, die Baukosten zu reduzieren
Vollhaftung des Planers
Rechtzeitige oder teilweise rechtzeitige Übergabe: Bauherr muss soweit möglich und zumutbar Bauprojekt anpassen und/oder Baukosten reduzieren.
Haftung des Planers nur noch für nicht mehr veränderbare Devis-Positionen.
Wird eine Baukostenüberschreitung absehbar, sollte der Planer diese dem Bauherrn unverzüglich melden, auch wenn sie Folge einer Zusatzbestellung oder Bestellungsänderung des Bauherrn ist!
Je später er meldet, desto grösser wird seine Haftung, weil die Möglichkeit zur Projektredimensionierung bzw. zur Kosteneinsparung mit laufendem Baufortschritt abnimmt.
Eine sofortige Anzeige schiebt die Entscheidungslast (je nach Situation ganz oder zumindest teilweise) dem Bauherrn zu.
Empfehlungen an den Planer:
Erstattung des Kostenvoranschlags vor Baubeginn.
Nur so kann der Bauherr rechtzeitig reagieren!
Die schärfere Bundesgerichtspraxis zwingt den Planer zur fortlaufenden und jederzeitigen Kosteninformation des Bauherrn.