Pauschalpreis
Elemente:
- Ablieferung eines genau (mittels Leistungsbeschriebs) umschriebenen (Teil-)Werkes
- Vereinbarung fixierten bzw. unveränderlichen Geldsumme (Pauschalpreis) als Werklohn
- Beweislast für Bestellungsänderungen: Unternehmer
Globalpreis
Elemente:
- wie Pauschalpreis
- Unterschied: Teuerungsausgleich (Berechtigung oder Verpflichtung die zwischen Vertragsschluss Werkvollendung eingetretenen Veränderungen der Kalkulationsgrundlagen zG oder zL des Bauherrn weiterzugeben)