Bauherr und Planer können verabreden:
- Kostenlimite (konkludente Vereinbarung möglich, zB durch Bauherrenmitteilung eines max. Baukostenbetrages, wegen Tragbarkeit oder Rentabilität): Null-Toleranz.
- Bausummengarantie: Null-Toleranz.
Hinweis an den Bauherrn:
- Der Bauherr hat die Vereinbarung einer Kostenlimite bzw. einer Bausummengarantie zu beweisen.
- Eine Toleranz ist nicht in Abzug zu bringen.
- Der Planer hat vorbehaltslos für Mehrkosten einzustehen.