Das GU- oder TU-Verhältnis ist nicht eine Vertragstypus-Frage (keine eigene Vertragskategorie), sondern eine Strukturfrage (eine zusätzliche Hierarchiestufe, wobei dann nur ein Vertragspartner (TU) oder zwei Vertragspartner (GU + Architekt).
Es gelten auch hier die vorstehenden Preisgestaltungsarten.
Mit Fug wird der Bauherr auch hier entweder ein Pauschal- oder ein Globalpreis verabreden.