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Nachträge / Bestellungsänderungen

Nachträge und Bestellungsänderungen führen oft zu Streit unter den am Bau Beteiligten.

– Auch Planer lösen hier das Problem am besten mit einer Bauherren-Anerkennung.

Empfehlungen an den Planer:

  1. Der Planer muss den Bauherrn auf die Kostenfolgen aller Bauherrenentscheidungen ausdrücklich hinweisen.
  2. Eine Entschärfung der Problematik ist nur möglich, wenn
    • die Grundsätze bereits im Werkvertrag geregelt sind
    • die Nachträge vor Ausführung offeriert und die Offerten bereinigt bzw. genehmigt werden
    • die Handwerker nicht als probates Mittel zur Erzielung eines vermeintlich besseren Ergebnisses verstanden werden.

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